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Der Tierschutzverein für Berlin und Umgebung e. V., die Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e. V. und der Bund gegen den Missbrauch der Tiere e. V. bitten die Regierungsparteien sich für die Einführung der Tierschutzklage, auch Verbandsklage genannt, einzusetzen.
Gebt den Tieren in Berlin eure Stimme!
Bitte unterschreibt diese Petition.
http://www.tierschutzklage.de/index.php?id=452&no_cache=1
Zum Hintergrund:
Seit dem 1. August 2002 steht der Tierschutz im Grundgesetz. Wenn sich Tierhalter, Tiernutzer oder Behörden nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, müssen seriöse Tierschutzorganisationen das Recht haben, diesen Schutz einzuklagen. Bislang können nur Tierhalter bzw. Tiernutzer die Gerichte anrufen. Wenn es um die Belange Dritter geht – z. B. die Tiere – kann nur Strafanzeige gestellt werden. Diese wird an die Staatsanwaltschaft gerichtet, die prüft, ob eine Straftat vorliegt. In ihrer Hand liegt es dann, ein Strafverfahren einzuleiten. Wenn der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zu gering erscheint, kann sie die Strafanzeige einstellen.
Bei der Tierschutzklage, auch Verbandsklage genannt, können seriöse Tierschutzvereine stellvertretend für die Tiere klagen. Hier geht die Klage direkt vor Gericht und muss behandelt werden.
Die Tierschutzklage hilft,
wenn Kommunen unberechtigte Tiertötungen anordnen (z.B. die Tötung beschlagnahmter Tiere oder die Tötung von Stadttauben),
wenn die Behörden Missstände in der Landwirtschaft oder im Privathaushalt untätig dulden,
wenn in der Landwirtschaft Millionen Tiere nutzlos getötet werden (z.B. die männlichen Eintagsküken der Legehennenrassen),
wenn Tierversuche rechtswidrig erfolgen (obwohl es längst tierversuchsfreie Alternativen gibt).
Wenn dieses Gesetz beschlossen wird, müssen Tierschutzvereine nicht mehr hilflos zusehen, wenn Amtsveterinäre oder Behörden nicht gegen Tierschutzverstöße vorgehen. Sie können selbst handeln. Eine gerechte Chance, Straftaten gegen Tiere zu ahnden.
Im Oktober 2007 hat Bremen als erstes Bundesland die Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine beschlossen.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin haben im Oktober 2007 ebenfalls einen Gesetzesantrag in den Senat eingebracht, der die Forderung nach einem Verbandsklagerecht für Berliner Tierschutzvereine beinhaltet. Nun durchläuft dieser Antrag bis zur Abstimmung die üblichen Instanzen.